AGB

Ladenburger Wunsiedel* Sechsämterlandstraße 23* 95632 Wunsiedel
Wolfrum Marktredwitz* Markt 14* 95615 Marktredwitz
Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen (Stand 6/2014)

1. Allgemeiner Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVL) gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit Kunden von Ladenburger oder Wolfrum , sofern sie
Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB sind. Der Kunde erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an.
1.2.   Die AVL gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den AVL abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen Ladenburger und Wolfrum nicht an, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich ihrer Genehmigung zugestimmt wurde.
1.3   Alle Vereinbarungen, die zwischen Ladenburger bzw. Wolfrum und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag, dem
schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von Ladenburger bzw. Wolfum niedergelegt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1   Bestellungen sowie ihre Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
2.2   Mündliche Vereinbarungen vor, bei oder nach Vertragsabschluss, insbesondere auch nachträgliche Ergänzungen der AVL von Ladenburger bzw. Wolfrum bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Bürkle Dental GmbH.
2.3   Die Angebote von Ladenburger bzw. Wolfrum erfolgen immer freibleibend.

3. Lieferung

Alle Liefervereinbarungen, insbesondere Fristen, bedürfen der Schriftform.

4. Versendung, Gefahrenübergang, Abnahme

4.1   Die Gefahren des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware gehen auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von Ladenburger bzw. Wolfrum
verlassen hat.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1   Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise von Ladenburger bzw. Wolfrum „ab Lager“ zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Alle Preise
verstehen sich zzgl. Versandkosten und Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
5.2   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
5.3   Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist Ladenburger bzw. Wolfrum zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere vorherige
Ankündigung berechtigt.
5.4   Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Ladenburger bzw. Wolfrum anerkannt sind.
Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1   Ladenburger bzw. Wolfrum behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Ladenburger bzw. Wolfrum berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Ladenburger bzw. Wolfrum liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die Bürkle Dental GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
6.2   Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Ladenburger bzw. Wolfrum unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO
erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Ladenburger bzw. Wolfrum die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet
der Kunde für den bei Ladenburger bzw. Wolfrum entstandenen Ausfall.
6.3   Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt Ladenburger bzw. Wolfrum jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe
ihrer Forderung einschl. MwSt. ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder
nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Ladenburger bzw. Wolfrum, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Ladenburger bzw. Wolfrum verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Ladenburger bzw. Wolfrum verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.4   Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für Ladenburger bzw. Wolfrum vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht Ladenburger bzw. Wolfrum gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache einschl. MwSt. zu
den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt
gelieferte Kaufsache.
6.5   Wird die Kaufsache mit anderen, nicht Ladenburger bzw. Wolfrum gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Ladenburger bzw. Wolfrum das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache einschl. MwSt zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in
der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Ladenburger bzw. Wolfrum anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der
Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Ladenburger bzw. Wolfrum.
6.6   Ladenburger bzw. Wolfrum verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Ladenburger bzw. Wolfrum.

7. Mängelhaftung

7.1   Die Waren sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Gelieferte Waren gelten als genehmigt,
wenn der Kunde offensichtliche Mängel oder andere Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, nicht sofort, längstens aber binnen eines
Werktages nach Ablieferung der Ware schriftlich Ladenburger bzw. Wolfrum anzeigt. Bei Vorliegen sonstiger Mängel gelten gelieferte Waren als genehmigt, wenn die schriftliche
Anzeige des Kunde nicht binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunde bei normaler
Verwendung der Ware ohne nähere Untersuchung erkennbar war, erfolgt.
7.2   Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln von Waren von Ladenburger bzw. Wolfrum – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 12 Monate nach erfolgter
Ablieferung bei dem Kunden.
7.3   Liegt ein von Ladenburger bzw. Wolfrum zu vertretender Mangel vor, so wird Ladenburger bzw. Wolfrum – vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge – nach ihrer Wahl den
Mangel beseitigen oder eine Neulieferung/Neuleistung veranlassen. Will der Kunde Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein
Fehlschlagen der Nacherfüllung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.
7.4   Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei
natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder aufgrund besonderer äußerer
Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen,
so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
7.5   Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung sowie einer
Kopie des Lieferscheins an Ladenburger bzw. Wolfrum zu übermitteln.
7.6   Ladenburger bzw. Wolfrum haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Ladenburger bzw. Wolfrum beruhen. Soweit Ladenburger bzw. Wolfrum keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.7   Ladenburger bzw. Wolfrum haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt; auch in
diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung aus dem vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.8.   Soweit dem Kunden im Übrigen wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von Ladenburger bzw. Wolfrum auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
7.9.   Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
7.10   Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Sonstiges

8.1   Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, denen diese AVL zugrunde liegen, ist Stuttgart.
8.2   Sollte eine Bestimmung dieser AVL und/oder der weiter getroffenen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der AVL im Übrigen nicht
berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch einen dem gewollten Zweck möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.